WOLFGANG HEEDT
 

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24.01.2020

Sanierung der Stadthalle: FDP fordert schlüssiges Konzept zur künftigen Nutzung

Der Beginn der Stadthallensanierung im Juli 2022 ist möglicherweise in Gefahr. Die Sondersitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 22. Januar hat gezeigt, dass aktuell, trotz wiederkehrenden Anmahnens durch die Politik, kein beschlussfähiges Konzept zur künftigen Nutzung der Stadthalle vorliegt. Solch ein Konzept erfordert die Identifikation von Zielgruppen und daraus abgeleitet eine Überarbeitung der Raumaufteilung, des Küchenkonzepts etc. in der Stadthalle. Es ist auch Voraussetzung für das Städtische Gebäudemanagement SGB zur Erstellung von Bauplänen und zur Ausschreibung der Gewerke. Ziel ist bekanntlich bei der Stadthalle, mit Auszug des Pächterehepaars Weiermann Ende Juni 2022 mit der Baustelleneinrichtung beginnen zu können. Hierdurch soll Leerstand vermieden und Vandalismus vorgebeugt werden.
Bereits 2014 hatte eine Stellungnahme der Verwaltung für den Schließungstermin 2020 die Notwendigkeit einer Entscheidung über ein Konzept in 2018 für erforderlich erklärt. Warum dieses trotzdem nicht erstellt wurde, war auf der Sitzung nicht zu ergründen. Was zum Nutzungskonzept seitens der Tourismus & Congress GmbH, die im Auftrag der Wirtschaftsförderung die Konzepterstellung vornimmt, an Grundzügen vorgetragen wurde, entsprach dem, was man sich als erfahrener Geschäftsreisender sowie Messe- und Kongressbesucher selbst hätte zusammenreimen können. Unklar blieb allerdings, wann die Tourismus & Congress GmbH beauftragt wurde und ob diese von daher überhaupt zeitlich die Chance hatte, fundierteres Material bereitzustellen.
Herr Leide, der neue Leiter des SGB, fasste die Situation aus seiner Sicht so zusammen, dass er es den Mitgliedern der Bezirksvertretung überlasse zu bewerten, ob die Situation bei 5 vor oder 5 nach Zwölf sei, was die Erreichung des Zeitziels für den Baubeginn 2022 angehe. Darum fordert die FDP die Verwaltung auf, ein beschlussfähiges Nutzungskonzept spätestens zur Sitzung der Bezirksvertretung im März vorzulegen.



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